Montag, 22. Dezember 2014

Jahreswechsel 2014/ 2015: Das ändert sich

Es ist soweit: Die Weihnachtszeit beginnt und bald ist schon wieder Neujahr 2015. In diesem und nächsten Monat gibt es dabei viele Änderungen und neue Gesetze, die in Kraft treten. Mit Blick auf Rhein & Ruhr/ nrw haben wir die Wichtigsten Änderungen herausgesucht und zusammengetragen:

Bereits in Kraft getretene Veränderungen:

• whats App mit neuen Regeln bzgl. Nachrichten-Versenden und AGBs
Die neuen AGBs wurden ein wenig den Facebook-Statuen angepasst. So darf whats App nun noch mehr Informationen sammeln und Handykontakte- und Telefonate ausspähen.
Außerdem ändern sich die Verhaltensregeln. Um Kettenbriefe und Spam zu vermeiden, werden Nachrichten der gleichen Art analysiert oder sogar gesperrt. Falls man also zu oft den gleichen Text an verschiedene Kontakte versendet, droht eine Zeitsperre. Ebenfalls untersagt sind Ein-Wort-Nachrichten in dichter Abfolge. Das soll Spam, Betrug und Mobbing einschränken.

• Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel
In der gesamten EU müssen seit dem 13. Dezember diesen Jahres, mehr und bessere Informationen auf Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Darunter u.A. Allergene und den Unterschied von natürlichen Inhaltsstoffen und Ersatzstoffen. Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht für Privatleute und Wohltätigkeitsveranstaltungen. 

• Neue Bahnpreise (seit 01.12.2014)
Die Deutsche Bahn verändert ihre Preise. Durchschnittlich werden die Preise um 2,9% im Nah-und Fernverkehr angehoben. Nicht davon sind Nahverkehrslinien von Verkehrsverbünden, wie der VRR oder VRS. Die alten Tickets können noch bis Ende März eingetauscht oder verwendet werden.

• Spielautomaten
Die neue Spiele-Verordnung, die seit November in Kraft getreten ist, besagt, dass Gewinn- und Verlust-Grenzen angepasst und Automatiktasten verboten worden sind.

• Kennzeichnung für Energieverbrauch
Staubsauger, Raumheizgeräte, Warmwasserbereiter, Haushaltsbacköfen u.A. Produkte mit hohem Stromverbrauch müssen seit November eine Besondere Kennzeichnung tragen "Energielabels" werden schon seit einigen Jahren auf Waschmaschinen, Trockner und Kühlschränken angebracht - Pflicht im Verkauf.

Das gilt ab Neujahr:

• Krankenkassenbeiträge sinken
Der gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz steigt aufgrund des letztjährigen Überschuss von 15,5 auf 14,6% des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich dabei den Beitragssatz um jeweils 7,3%.

• Garantiezins bei Lebensversicherungen
Der Garantiezins wird herabgesenkt und "wirtschaftlich angeschlagene" Banken müssen ab 2015 nur noch 1,25% Pflichtzins abgeben, statt der festgeschriebenen Summe. Veränderungen für Versicherte bei solventen Unternehmen werden vorerst keine Risiken oder Einbußen erhalten.

• Kirchensteuer wird automatisch abgebucht
Seit 2014 sind alle Banken gesetzlich dazu verpflichtet zu erfragen, ob für ihre Kunden eine Kirchensteuer besteht. Somit wird ab dem 01.01.2015 die Kirchensteuer direkt vom Konto abgehoben.

• BAföG - Bezahlung vom Bund
Für Jugendliche und Studenten mit Bildungsabsicht ändert sich in diesem neuen Jahr zwar nichts, jedoch werden die Länder entlastet. Der Bund zahlt ab jetzt den Beitrag komplett.
Zusätzlich wird es ab 2016/2017 Verbesserungen und Einkommensfreibeträge zusätzlich eingebracht.

• Heizung zu alt? Raus damit!
Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ab 2015 ausgetauscht werden. Ausgeschlossen sind dabei Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel.

• Vereinheitlichung und Vereinfachung des Melderechts
u.A. wird eine Meldepflicht in Krankenhäusern o.Ä. abgeschafft; eine Hotelmeldepflicht vereinfacht.

- dazu: Mieter muss Einzug bestätigen:
Vermieter müssen künftig wieder bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitwirken und dem Mieter den Ein- oder Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Die Bestätigung muss Namen und Anschrift des Vermieters, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten. (Quelle: welt.de).

• Immobilienmakler erhalten künftig Provision vom Vermieter
Statt dass als Mieter immer hohe Summen an Geld gezahlt werden müssen, um eine Wohnung mieten oder kaufen zu können, bevor sie tatsächlich gekauft oder gemietet wird, muss die Provision für die Immobilienmakler künftig der Vermieter tragen.

• Fahrzeugabmeldung übers Internet und QR-Codes
Fahrzeugbesitzer können ab Neujahr ihr Auto im Internetportal des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abmelden. Langfristig soll auch die Zulassung über das Portal ermöglicht werden.

• Steuerfreiheit für Elektroautos
Wer noch bis zum 31.12.2015 ein Elektroauto kauft, kann Steuern sparen - und zwar ganze 10 Jahre. 

• Fahrzeugausstattung
Ab dem neuen Jahr 2015 müssen bei Neukauf eines Verbandskasten, die neue DIN.Norm 13164 erworben werden. Zusätzlich besteht eine Reifendrucksensor-Pflicht, also integrierte Luftdruckmessgeräte in allen Neuwagen. Bereits seit Mitte des Jahres müssen mindestens vier Warnwesten pro Viersitzer, bzw. zwei Warnwesten für Zweisitzer im Equipment des Wagens vorhanden sein.


Wir wünschen einen guten Übergang ins neue Jahr!
 

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